Delikt

Delikt ist ein Rechtsbegriff, der sich auf ein zivilrechtliches Unrecht bezieht. Ein Delikt kann vorsätzlich begangen werden, wie z. B. Körperverletzung, oder es kann unbeabsichtigt sein, wie z. B. Fahrlässigkeit. Delikte unterliegen dem Deliktsrecht, einem Rechtsbereich, der Personen vor Schäden schützt, die von anderen verursacht werden.

Es gibt verschiedene Arten von Delikte. Beispielsweise vorsätzliche Delikte oder fahrlässige Delikte: Von vorsätzlichen Delikten spricht man, wenn der Angeklagte in der Absicht gehandelt hat, dem Kläger Schaden zuzufügen. Fahrlässige Delikte liegen vor, wenn der Beklagte nicht beabsichtigt hat, dem Kläger Schaden zuzufügen, dies aber durch sein Handeln oder Unterlassen geschah.

Rechtsbegriff Delikt erklärt von rechtsbegriffe.de ©