Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter das Mietverhältnis kündigt, weil er selbst oder nahe Familienangehörige die Mietwohnung für eigene Wohnzwecke benötigen. Dieser Kündigungsgrund ermöglicht es dem Vermieter, das Mietverhältnis zu beenden, ohne dass eine unmittelbare Notlage vorliegen muss. Allerdings müssen die Gründe für die Kündigung klar und nachvollziehbar sein.
Die rechtlichen Grundlagen für den Eigenbedarf sind je nach Rechtsordnung unterschiedlich, können aber in vielen Ländern ähnlichen Grundsätzen folgen. In der Regel muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben detailliert darlegen, warum er oder seine Familienangehörigen die Immobilie benötigen. Dies kann durch persönliche Umstände wie Familienzuwachs, berufliche Veränderungen oder den Wunsch nach einem anderen Wohnort begründet sein.
Aber auch die Rechte und Interessen der Mieter sind geschützt. Häufig gibt es gesetzliche Bestimmungen, die sicherstellen, dass der Mieter angemessen informiert und geschützt wird. Dazu kann gehören, dass dem Mieter genügend Zeit eingeräumt wird, um eine andere Wohnung zu finden, oder dass er Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung hat.
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