Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, die die Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache regelt. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an der Sache vor, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Trotz dieser Vereinbarung hat der Käufer das Recht, die Sache bereits in Besitz zu nehmen und sie gemäß den vereinbarten Bedingungen zu nutzen.

Der Eigentumsvorbehalt dient in erster Linie der Absicherung des Verkäufers für den Fall, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, behält der Verkäufer das Recht, die Sache zurückzufordern und sie aus dem Besitz des Käufers zu entfernen. Dieser Schutzmechanismus stellt sicher, dass der Verkäufer nicht das Risiko eines Zahlungsausfalls trägt und ermöglicht es ihm, seine finanziellen Interessen zu wahren.

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