Erbunwürdigkeit ist die rechtliche Feststellung, dass potenzielle Erben unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen das Recht verlieren, das Erbe eines Verstorbenen anzutreten. Zu diesen besonderen Umständen gehören Situationen, in denen die Erben versucht haben, den Erblasser zu töten oder ihn tatsächlich getötet haben. Erbunwürdigkeit liegt auch dann vor, wenn die Erben den Erblasser daran gehindert haben, eine seinem letzten Willen entsprechende letztwillige Verfügung zu treffen, oder wenn sie den Erblasser unter Zwang zu einer bestimmten Verfügung genötigt haben.
Trotz ihrer Erbunwürdigkeit gelten diese Personen zunächst als potentielle Erben. Es obliegt einem anderen Erben, die Erbunwürdigkeit durch Klage vor Gericht geltend zu machen. Das Gericht entscheidet dann anhand von Beweisen und Argumenten über die Erbunwürdigkeit und erlässt ein entsprechendes Urteil.
Es ist wichtig, zwischen Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsentziehung zu unterscheiden. Letztere bezieht sich darauf, dass Erben bereits aufgrund eines unehrenhaften und unsittlichen Lebenswandels ihren Anspruch auf den Pflichtteil, einen gesetzlich garantierten Anteil am Erbe, verlieren können. Im Gegensatz dazu steht die Erbunwürdigkeit, die sich auf schwerwiegende Handlungen bezieht, die direkt mit der Manipulation des Erblassers oder sogar mit Gewalt gegen ihn verbunden sind.
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