Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt einer Person bezieht, die zu Schäden oder Verletzungen einer anderen Partei führt.

Damit Fahrlässigkeit bewiesen werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die betreffende Person die potenziellen Risiken ihres Handelns kannte oder hätte kennen müssen und dennoch so gehandelt hat.

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