Gesamtschuld

Der Begriff Gesamtschuld besagt, dass ein Gläubiger das Recht hat die gesamte Leistung von einzelnen Schuldnern einzufordern. Er kann somit gegen mehr als nur einen Schuldner vorgehen und die Leistung entweder ganz oder teilweise fordern.

Untereinander sind Gesamtschuldner zu gleichen Anteilen verpflichtet. Wenn sich mehrere Schuldner zu einer teilbaren Leistung verpflichten, so haften sie gegebenenfalls als Gesamtschuldner.

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