Gütertrennung

Die Gütertrennung betrifft Ehegatten oder Lebenspartner. Dabei erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen. Für den Fall einer Trennung bzw. Scheidung der Ehe, gibt es keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich für die Ehegatten.

Jeder Ehegatte oder Lebenspartner bleibt somit Eigentümer über das gesamte Vermögen, dass sie oder er vor der Eheschließung und während der Ehe erwirbt. Unberührt hiervon sind gemeinsames eheliches Verbrauchsvermögen, wie z. B. Hausrat, Wohnung oder ein gemeinsames Auto. Eheliche gemeinsame Ersparnisse bleiben ebenfalls unberührt.

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