Die Instanz beschreibt genau den Verfahrensabschnitt, wo sich ein Rechtsstreit zu dieser Zeit vor einer Gerichtsbarkeit befindet. Die erste Instanz ist das Gericht, das einen Fall als Erstes bearbeitet. An diese Instanz schließen sich Weitere an, zum Beispiel die Berufungsinstanz oder die Revisionsinstanz.
Die Berufungsinstanz erfolgt als zweite Instanz, wenn also eine der involvierten Parteien ein Urteil nicht akzeptiert. Diese Partei geht dann in „Berufung“ gegen den Richterspruch. In der zweiten Instanz erfolgt dann wieder ein Urteil mit der Möglichkeit gegen dieses abermals in Revision zu gehen. Daraufhin ergibt sich das Revisionsverfahren.
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