Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip ist ein wichtiger Begriff im deutschen Zivilverfahren. Hierbei wird festgelegt, dass der oder die Verlierer eines Zivilverfahrens die Kosten des Gesamtverfahrens tragen muss. Weitere Kosten, die neben den Gerichtskosten anfallen sind:

  • Gutachterkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Anwaltsvergütung für den eigenen Anwalt
  • Anwaltsvergütung für den gegnerischen Anwalt

Das Arbeitsrecht stellt eine Ausnahme vom Kostenerstattungsprinzip dar.

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