Pfändung

Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckung. Das bewegliche Vermögen eines Schuldners wird dabei vollstreckt. Das passiert beispielsweise, wenn eine Geldforderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner besteht und ein Gegenstand (bewegliche Sache) des Schuldners zum Zwecke der Verwertung beschlagnahmt wird.

Ein Gerichtsvollzieher nimmt bewegliche Sachen des Schuldners entweder direkt in Besitz oder belässt sie bei ihm in Gewahrsam. Bleibt ein Gegenstand in Gewahrsam, bringt der Gerichtsvollzieher ein Pfandsiegel an. Die Pfändung ist zu protokollieren.

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