Rücktritt

Ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) kann durch eine einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden. Im Zivilrecht handelt es sich dabei um einen Rücktritt. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich beispielsweise aus gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen.

Erfolgt ein wirksamer Rücktritt bei einem Kaufvertrag, sind die Parteien verpflichtet alle empfangenen Leistungen wieder zurückzugeben.

Nicht zu verwechseln ist der Rücktritt mit dem Widerrufsrecht eines Verbrauchers.

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