Schuldverhältnis

Ein Schuldverhältnis besteht zwischen mindestens zwei Personen (Schuldner und Gläubiger). Sowohl natürliche als auch juristische Personen sind in der Lage in einem Schuldverhältnis zu stehen. Hierbei ist die eine Person berechtigt von der anderen Person eine Leistung zu fordern.

Das Schuldverhältnis bildet somit die Anspruchsgrundlage einer Forderung.

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