Schwurgericht

Das Schwurgericht ist die für Kapitalverbrechen zuständige Strafkammer des Landgerichts. Angeklagte in diesen Fällen werden vor einem Schwurgericht verhandelt, das aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besteht. Das Gericht entscheidet nach den Vorschriften des StGB über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.

In Deutschland gibt es keine Todesstrafe, daher kann das Schwurgericht mehrere Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafen verhängen. Bei besonders schweren Straftaten kann das Gericht auch die Sicherungsverwahrung anordnen.

Rechtsbegriff Schwurgericht erklärt von rechtsbegriffe.de ©