Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme der Resozialisierung und Sicherung im deutschen Strafrecht, die Straftäter ihrer Freiheit beraubt. Sie richtet sich allein nach der Gefährlichkeit des Täters und ist eine rein präventive Maßnahme der Sicherheit.

Ziel der Sicherungsverwahrung ist es, die Öffentlichkeit vor besonders gefährlichen Straftätern zu schützen, von denen nicht zu erwarten ist, dass sie ihr Verhalten in Zukunft kontrollieren können und die eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme, die nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Wichtig ist, dass sie nicht willkürlich verhängt wird, sondern erst nach einer gründlichen psychologischen und psychiatrischen Beurteilung des Straftäters.

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