-
Adoption
Die Adoption ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine oder mehrere Personen die elterliche Sorge für eine andere Person, in der Regel ein Kind, von den leiblichen oder rechtlichen Eltern dieser Person übernehmen. Mit der Adoption gehen alle Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eltern von den leiblichen oder rechtlichen Eltern auf die Adoptiveltern über. Adoptionen gibt es schon seit den alten Zivilisationen. Es gibt verschiedene Typen: zum Beispiel die offene Adoption, die geschlossene Adoption oder die Agenturadoption. Jede Art der Adoption hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die vor der Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Der beste Weg, sich über Adoption zu informieren, ist ein Gespräch mit einer Adoptionsfachkraft, die Ihnen…
-
Gütertrennung
Die Gütertrennung betrifft Ehegatten oder Lebenspartner. Dabei erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen. Für den Fall einer Trennung bzw. Scheidung der Ehe, gibt es keinen Anspruch auf Zugewinnausgleich für die Ehegatten. Jeder Ehegatte oder Lebenspartner bleibt somit Eigentümer über das gesamte Vermögen, dass sie oder er vor der Eheschließung und während der Ehe erwirbt. Unberührt hiervon sind gemeinsames eheliches Verbrauchsvermögen, wie z. B. Hausrat, Wohnung oder ein gemeinsames Auto. Eheliche gemeinsame Ersparnisse bleiben ebenfalls unberührt. Rechtsbegriff Gütertrennung erklärt von rechtsbegriffe.de ©