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    Eigenbedarf

    Es gibt mehrere Gründe, ein Mietverhältnis zu kündigen. Einer dieser Gründe ist, wenn der Vermieter selbst oder seine nahen Angehörigen den Wohnraum aus Eigenbedarf benötigen. Dieser Fall muss nicht zwingend mit einer Notlage verbunden sein. Es müssen allerdings Gründe angegeben werden, die erforderlich und nachvollziehbar sind. Außerdem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Bei einer Mietdauer von 5-8 Jahren beträgt diese zum Beispiel 6 Monate. Rechtsbegriff Eigenbedarf erklärt von rechtsbegriffe.de ©