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Rücktritt
Ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) kann durch eine einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden. Im Zivilrecht handelt es sich dabei um einen Rücktritt. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich beispielsweise aus gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen. Erfolgt ein wirksamer Rücktritt bei einem Kaufvertrag, sind die Parteien verpflichtet alle empfangenen Leistungen wieder zurückzugeben. Nicht zu verwechseln ist der Rücktritt mit dem Widerrufsrecht eines Verbrauchers. Rechtsbegriff Rücktritt erklärt von rechtsbegriffe.de ©
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Beweismittel
Beweismittel helfen bei der Aufklärung eines Sachverhalts und stellen einen wichtigen Bestandteil der gerichtlicher Beweisaufnahme dar. Dabei können nur gesetzlich zugelassene Beweismittel bewertet werden. Diese sind: Ein Beweismittel ist demnach ein Mittel, Indiz oder Sache, die dem Richter bei der Rechtsprechung helfen können. Rechtsbegriff Beweismittel erklärt von rechtsbegriffe.de ©
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Gewährleistung
Die Gewährleistung wird auch Sachmängelhaftung genannt und ist gesetzlich geregelt. Dabei hat der Verbraucher bei einem geschlossenen Kaufvertrag in der Regel Anspruch gegenüber dem Verkäufer, dass dieser fehlerfreie Ware ausliefert. Ist die Ware mangelhaft, so ist der Verkäufer verpflichtet eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann der Verbraucher vom Kauf zurücktreten, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit der vom Hersteller oder Händler freiwilligen Garantie. Rechtsbegriff Gewährleistung erklärt von rechtsbegriffe.de ©