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    Hypothek

    Die Hypothek ist, genau wie die Grundschuld, ein Grundpfandrecht. Sie dient als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder sonstige Forderungen. Die Hypothek belastet ein Grundstück oder eine Immobilie. Im Falle des Verzugs der Rückzahlung eines Darlehens, ist der Gläubiger berechtigt, eine Zwangsvollstreckung (Pfändung) gegen den Schuldner einzuleiten. Dabei kann bis zur Höhe, der im Grundbuch eingetragenen Summe vollstreckt werden. Jede Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen. Rechtsbegriff Hypothek erklärt von rechtsbegriffe.de ©

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    Grundschuld

    Ist ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung fremdfinanziert, werden Sicherheiten von der finanzierenden Institution verlangt. Die Grundschuld ist eine beliebte Methode zur Absicherung von Zahlungsausfällen. Dadurch ist die Bank berechtigt das Haus oder Grundstück, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, per Zwangsvollstreckung (Pfändung) an sich zu nehmen. Der Verkaufserlös soll anschließend die aufgelaufene Schuld begleichen. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen. Rechtsbegriff Grundschuld erklärt von rechtsbegriffe.de ©

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    Pfändungsfreigrenzen

    Im Zuge einer Pfändung, werden bewegliche Gegenstände oder Forderungen eines Schuldners zu Gunsten des Gläubigers durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt. Allerdings müssen dem Schuldner notwendige Mittel belassen werden, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Zum Beispiel kann der Arbeitslohn des Schuldners nur zu einem bestimmten Betrag gepfändet werden. Hier spricht man von Pfändungsfreigrenzen. Rechtsbegriff Pfändungsfreigrenzen erklärt von rechtsbegriffe.de ©

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    Pfändung

    Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckung. Das bewegliche Vermögen eines Schuldners wird dabei vollstreckt. Das passiert beispielsweise, wenn eine Geldforderung eines Gläubigers gegenüber dem Schuldner besteht und ein Gegenstand (bewegliche Sache) des Schuldners zum Zwecke der Verwertung beschlagnahmt wird. Ein Gerichtsvollzieher nimmt bewegliche Sachen des Schuldners entweder direkt in Besitz oder belässt sie bei ihm in Gewahrsam. Bleibt ein Gegenstand in Gewahrsam, bringt der Gerichtsvollzieher ein Pfandsiegel an. Die Pfändung ist zu protokollieren. Rechtsbegriff Pfändung erklärt von rechtsbegriffe.de ©