Zustellung

Im rechtlichen Sinne versteht man unter Zustellung einen Vorgang, bei dem ein Schriftstück oder eine Entscheidung einem Empfänger übermittelt wird. Von Zustellung kann außerdem gesprochen werden, wenn der Empfänger die Möglichkeit hat, von dem Schriftstück, in gesetzlich vorgeschriebener Form, Kenntnis zu nehmen.

Im Normalfall erfolgt die Zustellung durch Übergabe eines Schriftstücks. Dabei kann sie von einem Gerichtsvollzieher, Beamte des Gerichts oder Anwalt erfolgen.

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