Pflichtteil

Der Pflichtteil im Erbrecht sorgt dafür, dass nächste Angehörige (insbes. Kinder und Ehegatten) eine Mindestbeteiligung am Erblass erhalten. Unabhängig davon ist, ob ein Testament oder andere Verfügungen existieren. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesamten Erbteils. Diesen Pflichtteil schulden die Erben den nächsten Angehörigen als Gesamtschuld. Rechtsbegriff Pflichtteil erklärt von rechtsbegriffe.de ©