Die Gewährleistung wird auch Sachmängelhaftung genannt und ist gesetzlich geregelt. Dabei hat der Verbraucher bei einem geschlossenen Kaufvertrag in der Regel Anspruch gegenüber dem Verkäufer, dass dieser fehlerfreie Ware ausliefert. Ist die Ware mangelhaft, so ist der Verkäufer verpflichtet eine Frist zur Nachbesserung zu setzen.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann der Verbraucher vom Kauf zurücktreten, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz verlangen. Gewährleistung ist nicht zu verwechseln mit der vom Hersteller oder Händler freiwilligen Garantie.
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