Grundschuld

Ist ein Haus, Grundstück oder eine Eigentumswohnung fremdfinanziert, werden Sicherheiten von der finanzierenden Institution verlangt. Die Grundschuld ist eine beliebte Methode zur Absicherung von Zahlungsausfällen.

Dadurch ist die Bank berechtigt das Haus oder Grundstück, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, per Zwangsvollstreckung (Pfändung) an sich zu nehmen. Der Verkaufserlös soll anschließend die aufgelaufene Schuld begleichen.

Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen.

Rechtsbegriff Grundschuld erklärt von rechtsbegriffe.de ©