Konkludentes Handeln

Konkludentes Handeln, auch Konkludentes Verhalten oder stillschweigende Willenserklärung, zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person ihren Willen neben Worten, auch durch Gesten ausdrücken kann.

Bei konkludenten Handlungen wird stillschweigend angenommen, dass ein bestimmtes Rechtsgeschäft abgeschlossen werden soll. Beispielsweise das wortlose Auflegen von Waren an der Supermarktkasse ist ein eindeutiges Signal für den Verkäufer, dass der Kunde die Ware kaufen möchte.

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