Befangenheit

Befangenheit beschreibt einen Zustand, durch den Gerichtspersonen wie Richter, Staatsanwälte oder Sachverständige von der Amtsausübung eines Verfahrens ausgeschlossen werden können, beispielsweise weil sie eine Verbindung zu einem Angeklagten haben. Auch alleine die Besorgnis der Befangenheit ist ausreichend, um einen Befangenheitsantrag (auch Ablehnungsgesuch) einzureichen.

Nach Einreichung eines solchen Antrags, muss nachgewiesen werden, dass es dem Prozessbeteiligten an Objektivität mangelt. Ein befangener Richter kann keine gerechte Entscheidung treffen.

Rechtsbegriff Befangenheit erklärt von rechtsbegriffe.de ©